Likör & Spirituosen
Hinweis nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchgG) Wir weisen ausdrücklich auf § 9 des Jugendschutzgesetzes hin. Hiernach dürfen: 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Unser Spirituosen sind alkoholische Getränke, das an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden darf. Sofern Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie diese nicht bestellen. Bei Bestellung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern, das Mindestalter von 18 Jahren überschritten zu haben.
Likör & Spirituosen Hinweis nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchgG) Wir weisen ausdrücklich auf § 9 des Jugendschutzgesetzes hin. Hiernach dürfen: 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke...
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Hinweis nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchgG) Wir weisen ausdrücklich auf § 9 des Jugendschutzgesetzes hin. Hiernach dürfen: 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Unser Spirituosen sind alkoholische Getränke, das an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden darf. Sofern Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie diese nicht bestellen. Bei Bestellung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern, das Mindestalter von 18 Jahren überschritten zu haben.